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Göppingens Landrat Edgar Wolff betrachtet Erpressung als legitimes Mittel seiner Behörde

Kindsvater entgeht nur knapp einer illegalen Gehalts- und Kontopfändung

„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr.“ Diese Erfahrung machen viele Väter aus geschiedenen Ehen und musste jetzt auch ein geschiedener Vater beim Landratsamt Göppingen machen. Unterhaltszahlungen für seinen Sohn waren seitdem die Kindmutter die Scheidung wegen einem anderen Mann eingereicht hatte selbstverständlich und wurden nie in Frage gestellt. Mit der Scheidung im Jahr 2000 wurde der Unterhalt entsprechend notariell tituliert. Nach dem der vereinbarte Betrag finanziell aufgrund der Übernahme der ehelichen Schulden jedoch nicht mehr zahlbar war, einigten sich die Eltern auf die Zahlung eines entsprechenden niedrigeren Unterhaltsbetrages.

Umgehend erfolgte im Jahre 2002 eine Unterhaltsprüfung durch das damals zuständige Sozialamt in Göppingen. Die Unterhaltsprüfung ergab, dass der Vater den vereinbarten Betrag zurecht zahlte. Neu tituliert wurde dies nicht. Warum: Nach Rechtslage war eigentlich gar kein Unterhalt zu zahlen.

Der Sohn wuchs heran und entwickelte sich seines Alters entsprechend. Während all der Zeit fiel jedoch auf, dass der Vater, wenn überhaupt, auf die Rolle des Wochenendanimateurs degradiert war. Als wirklich sorgeberechtigt wurde er nicht anerkannt. Er wurde weder informiert ob sein Sohn krank war, noch was er hatte oder welche Medikamente er bekam. Meist per Zufall erfuhr er davon. Er versuchte sein Glück ein Jahr im Ausland aber die Bindung zu seinem Sohn und seinen Freunden in Deutschland war zu stark. Während dieser abwesenden Zeit versuchte er den Kontakt zu halten, was natürlich nicht gut gelang. Der Sohn wurde älter und kam in die Schule. Jetzt gab es andere Punkte. Die Beteiligung des Vaters an Schulveranstaltungen und Elternabenden wird als massive Einmischung in das tägliche Leben gewertet. Geschenke des Vaters zum Geburtstag als Bestechungsversuche offen herabgewürdigt. Zum Eklat kam es anlässlich des Übergangs von der Grundschule in die weitergehende Schule in deren Höhepunkt die Mutter die Schulwahl gerichtlich klären lassen wollte. Gespräche mit dem Vater darüber lehnte sie ab. Der Vater wendete sich an das Jugendamt. Es kam folgend zu Umgangsboykotten. Nach etwa zwei Jahren war nichts von den gefundenen Kompromissen mehr übrig. Alle Zusagen der Mutter wurden nicht eingehalten. Der Vater bestand darauf, dass die Gespräche weitergeführt wurden, nur so sah er eine Chance seinem Sohn die ihm zustehende Entwicklung zu ermöglichen und die Mutter an die gefundenen Vereinbarungen zu erinnern. Dies gefiel der Mutter überhaupt nicht, und sie schaltete zur Beratung eine Anwältin ein. Die Anwältin (Vorstandsvorsitzende des Hauses der Familie e.V.) fand es als erstes wichtig, eine Unterhaltsüberprüfung zu veranlassen.

Die eigentliche Unterhaltsverhandlung war moralisch fragwürdig während der Weihnachts- und Jahreswechselzeit begonnen, konnte jedoch rasch zu einem Ergebnis gebracht werden. Doch wurde die Mutter an das Jugendamt verwiesen um die Unterhaltsvereinbarung entsprechend zu titulieren. Die dort zuständige Sachbearbeiterin reagierte am 19.02.2009 mit den Worten „… bezüglich oben genannter Unterhaltsangelegenheit teilen wir mit, dass wir das Kind … im Rahmen der Unterhaltsgeltendmachung vertreten.“. Es folgte ein monatelang andauernder Schriftwechsel der zu keinem anderen Ergebnis führte. Aufgrund der Vorgehensweise der Sachbearbeiterin, entzog sogar die Kindsmutter dem Jugendamt die Beistandschaft. Im Glauben, nun die Angelegenheit zum Wohl seines Sohnes erneut regeln zu können, ließ der Vater von einem Notar einen neuen Titel anfertigen. Eine Titulierung beim Jugendamt schied aufgrund des Verhaltens der Mitarbeiterin für den Vater aus.

Sachbearbeiterin beim Jugendamt Göppingen reagiert mit Erpressung

Eine Titulierung kann nach dem Gesetz entweder bei einem Notar, oder aber beim Jugendamt getätigt werden. Da sich der Kindsvater jedoch aufgrund der vorangegangenen Monate für die neutrale Stelle eines Notars entschieden hatte, ließ die zuständige Sachbearbeiterin dem Kindsvater über die Kindsmutter ausrichten, dass man nun den alten, aus dem Jahre 2000 stammenden Titel der zwischenzeitlich sowohl verjährt als auch überholt ist heranziehen wird, um eine Gehalts- und Kontopfändung beim Kindsvater durchzusetzen, sofern dieser nicht die Titulierung beim Jugendamt durchführt. Besonders prekär ist dieses Vorgehen angesichts der Tatsache, dass die Mitarbeitern den Wortlaut der aktuellen Unterhaltstitulierung kannte und wusste, dass es lediglich eine Frage von Tagen war. Nachdem dieser aktuelle Unterhaltstitel ausgestellt war, wurden die Zahlungen wie vereinbart erhöht und der Rückstand, der durch die zeitlichen Verzögerungen der Mitarbeiterin entstand beglichen.

Trotz dieser Umstände wurde die alte, ungültige Urkunde jedoch nicht wie üblich vom Jugendamt an den Kindsvater herausgegeben, sondern der Kindsmutter zurückgegeben, die nun die Herausgabe verweigert und somit im Besitz zweier Urkunden ist.

Kindsvater reicht Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde ein

Aufgrund der Vorgehensweise der Sachbearbeiterin im Jugendamt Göppingen, reichte der Kindsvater eine Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Dabei wandte er sich bewusst auch an den zuständigen Landrat um diesen über die Missstände in seinem Amt zu informieren und um eine Lohnpfändung zu verhindern. Zeitgleich reichte der Vater Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen die Sachbearbeiterin ein.

Göppingens Landrat Edgar Wolff sieht kein Verfehlen seiner Mitarbeiterin

Göppingens Landrat Edgar Wolff reagierte mit zwei Schriftsätzen gegenüber dem Kindsvater. Ein persönliches Gespräch, welches der Kindsvater angeboten hatte, war für den Landrat zur Klärung der Angelegenheit nicht notwendig.

Ein Verfehlen seiner Mitarbeiterin kann er jedoch nicht erkennen, rechtfertigt sogar das Vorgehen seiner Mitarbeiterin und setzt diesem noch drauf, indem er die unrichtige Berechnung der Unterhaltshöhe seiner Mitarbeiterin als richtig einstuft.

Haupttenor ist jedoch, dass es rechtens sei, dass mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gedroht wird, wenn man eine Jugendamtstitulierung nicht vornimmt. Dies auch, wenn die Jugendamtsmitarbeiterin, die Mutter angeblich lediglich in beratender Funktion vertritt.

Kindsvater reicht Klage gegen Göppingens Landrat Edgar Wolff ein

Ganz gleich wie man das Vorgehen der Sachbearbeiterin dreht und wendet, weder die Erpressung noch die Vorgehensweise sind zu rechtfertigen. Aus diesem Grund wurde die bereits eingereichte Anzeige gegen die zuständige Sachbearbeiterin nun auch gegen den Göppinger Landrat wegen Beihilfe zur Erpressung, Verleumdung und Rechtsbeugung sowie aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände erweitert.

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Jo Schwarz ist ein freier Journalist und Mitglied im DJV (Deutscher Journalisten-Verband).
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Umgangsboykott

Unterhaltsstreitigkeiten von Müttern sind ein Nebenkriegsschauplatz beim Thema Umgangsboykott. Speziell diesem Thema widmet sich auch die Internetseite umgangsboykott.de.

Update

Eines der vielleicht besten Foren für Vater, vatersein.de, hat zwischenzeitlich das Thema ebenfalls aufgegriffen. Auch die Pressemitteilung wurde in vollem Umfang wiedergegeben. Die ersten Reaktionen haben einen nicht gerade erstaunlichen Tenor. Väter sind in Deutschland zwischenzeitlich Menschen zweiter Klasse und der Willkür von Ämtern ausgesetzt.

vatersein.de

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Das neue Wahlplakat von Ursula von der Leyen zur Bundestagswahl 2009 – "Ich mache Politik gegen Väter" (Satire). Und wer selbst auch ein solches Wahlplakat mit eigenem Text erstellen möchte, der kann den PLAKATOMAT dazu verwenden ...


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