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Einstellung des Verfahrens

Richterin und Staatsanwaltschaft zeigen Lebensnähe

Wer im negativen Sinne mit Behörden zu tun hat, zieht oftmals den Kürzeren. Eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus.

Mit Schreiben vom 03.07.2009 zeigte die zuständige Richterin beim Amtsgericht Stuttgart und die zuständige Staatsanwaltschaft etwas, an das schon viele nicht mehr geglaubt haben: gesunden Menschenverstand und lebensnahe Rechtsauslegung!

Die Arbeitsagentur Stuttgart wollte den Bußgeldbescheid gerichtlich „durchboxen“ und damit ihr eigenes Fehlverhalten rechtlich besiegeln lassen. Der Betroffene selbst konnte nur in einer Wartestellung verharren. Zahlreichen Anfragen der Presse und sogar mehrerer Fernsehsender hinsichtlich des derzeitigen Zwischenstandes, konnten nur mit Achselzucken beantwortet werden. Nichts war von Seiten der Gerichtsbarkeit zu hören, als dann plötzlich am Samstag den 04.07.2009 erfreuliche Post im Briefkasten war.

In der Bußgeldsache gegen XXXXX XXXXX wegen Ordnungswidrigkeit wird das Verfahren gem. §47 Abs. 2 OWiG mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. D. Betroffene trägt seine eigenen notwendigen Auslagen.

„Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!“

Entgegen vieler Ratschläge, sich nicht gegen staatliche Stellen zu wehren, hat es sich nicht nur ausgezahlt, sondern auch gelohnt gegen „unverhältnismässiges Vorgehen“ anzugehen. Dabei war in dem geschilderten Fall nicht einmal der finanzielle Aspekt (ausgezahlt) der wichtigsten Grund, sondern die Gerechtigkeit und der gesunde Menschenverstand (gelohnt).

Es hat sich ebenso gezeigt, wie wichtig es ist, alle Vorgänge chronologisch im Auge zu behalten, Unterlagen stets ausreichend lange aufzubewahren und zu jeder Zeit die eigenen Argumente sachlich vorbringen zu können. Man muss daher jedem, dem ähnliche Dinge passieren, dringend anraten sich ausreichend zur Wehr zu setzen.

Ob die eigene Anzeige gegen den Mitarbeiter der Arbeitsagentur Stuttgart ebenfalls einen Erfolg bringen wird, dies steht selbstverständlich auf einem anderen Blatt. Der wohl verantwortliche Vorgesetzte konnte zumindest offiziell bis zuletzt kein Fehlverhalten seines Mitarbeiters erkennen …


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